Schüler-Betriebspraktikum Kl. 9
An die Geschäftsleitungen / Betriebsleitungen
Sehr geehrte Damen und Herren, für die SchülerInnen des 9. Schuljahres findet in der Zeit vom Montag, den 5. März 2012, bis Samstag, den 17. März 2012,
das 2. Schüler-Betriebspraktikum statt.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie (auch diesmal wieder) eine Praktikantin oder einen Praktikanten aufnehmen würden.
Um ein erfolgreiches Praktikum zu gewährleisten, bitten wir Sie, nur dann zwei SchülerInnen aufzunehmen, wenn diese in verschiedenen Betriebszweigen eingesetzt werden können.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen für das Schüler-Betriebspraktikum!
Bei Rückfragen steht Ihnen der Praktikumsleiter Herr Bukowski unter der Rufnummer 04971/ 947760 gerne zur Verfügung.
Ihre Bereitschaft zur Aufnahme einer Praktikantin / eines Praktikanten bitten wir mit der beigefügten Erklärung zu bestätigen.
Wir danken Ihnen, den jungen Menschen einen Einblick in die Arbeitswelt zu ermöglichen, und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleiter: Herr W. Dorau
FKL-AWT : Herr S. Bukowski
Bestimmungen für das Schüler-Betriebspraktikum
Bitte beachten Sie:
● Der Praktikumsbetrieb soll ein Ausbildungsbetrieb sein oder über eine erfolgreich
abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung verfügen.
● Die Arbeitszeit der PraktikantInnen darf nicht mehr als 7 Stunden / Tag oder 35 Stunden /
Woche betragen.
● Die weiteren Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten
● Die PraktikantInnen sind über die Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrenquellen,
Sicherheitsbestimmungen und -kleidung in Ihrem Betrieb zu Beginn des Praktikums zu
unterrichten und auf deren Einhaltung hin zu überwachen.
● Eine eventuell erforderliche Belehrung durch das Gesundheitsamt ist anzufordern.
(Diese wird dann von Seiten der Schule durchgeführt.)
● Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die SchülerInnen der gesetzlichen
Unfallversicherung. Außerdem wird durch den Kommunalen Schadensausgleich Hannover
ein begrenzter Deckungsschutz für Haftpflicht- und Sachschäden gewährt.
Wir bitten darum:
Die SchülerInnen sollen in einem (nach Möglichkeit von ihnen selbst gewählten) und für sie überschaubaren Arbeitsbereich eingesetzt werden. Dabei darf die geforderte Arbeitszeit nicht wesentlich über- oder unterschritten werden.
(Ist ein betriebsbedingter Einsatz von mehr als sieben Stunden am Tag erforderlich, muss den PraktikantInnen ein Ausgleich unter Beachtung der Gesamtwochenstunden angeboten werden. Beispiel: Montag-Donnerstag je 8 Stunden, Freitag dafür nur 3 Stunden)
Betrieb und Schule benennen je einen Ansprechpartner (Praktikumsbetreuer). Als Betreuer innerhalb des Betriebes eignet sich insbesondere diejenige Person, die am meisten mit der Praktikantin / dem Praktikanten zusammen arbeitet oder diese anleitet. Bitte bedenken Sie, dass Auszubildende mit dieser Aufgabe überfordert sind.
In der Regel besucht die betreuende Lehrkraft einmal wöchentlich den Betrieb. Geben Sie bitte den PraktikantInnen die Gelegenheit zu einem „Vier-Augen-Gespräch“.
Um ein erfolgreiches Praktikum zu gewährleisten, sollten nur dann zwei SchülerInnen aufgenommen werden, wenn diese in verschiedenen Betriebszweigen einsetzbar sind.
Über den Verlauf des Praktikums haben die SchülerInnen einen Aufsatz anzufertigen. Bitte helfen Sie den PraktikantInnen, indem Sie sich für Rückfragen zur Verfügung stellen.
Bitte benachrichtigen Sie bei Verstößen gegen die Betriebsordnung sofort die Schule!
Elternbrief Praktikum Kl. 9
Erklärung - Zusage Praktikumsplatz