Elternbrief Praktikum Kl. 9

 

Sehr geehrte Eltern,

für die SchülerInnen des 9. Schuljahres findet in der Zeit vom
Montag, den 5. März 2012, bis Samstag, den 17. März 2012,
das 2. Schüler-Betriebspraktikum statt.

Das Praktikum ist laut Erlass eine schulische Veranstaltung, für die Teilnahmepflicht besteht.

Es hat die Aufgabe den SchülerInnen einen Einblick in Aufbau und Organisation eines Betriebes sowie den Berufsalltag zu geben. Darüber hinaus können sie die Anforderungen der von ihnen ausgewählten Berufe mit ihren eigenen Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten abgleichen.

Auswahl

In der Regel machen die SchülerInnen Vorschläge, in welchen Betrieben sie ihr Praktikum ableisten möchten.

Folgende Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden:

Der Praktikumsbetrieb muss ein Ausbildungsbetrieb sein oder über eine erfolgreich
  abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung verfügen.

In einem Betrieb sind nur dann zwei PraktikantInnen zulässig, wenn diese in verschiedenen
  Betriebszweigen eingesetzt werden können.

Das Praktikum kann nicht im Betrieb der Eltern abgeleistet werden.

Die nächsten Praktika müssen in verschiedenen Berufsfeldern stattfinden.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können sich die SchülerInnen direkt bei den Betrieben um einen Praktikumsplatz bemühen. Die Schule behält sich jedoch das Recht vor die ausgewählten Plätze nicht zu akzeptieren.

Im Zweifel bitten wir Sie rechtzeitig den Praktikumsleiter Herrn Bukowski oder die betreuende Lehrkraft zu Rate zu ziehen.

Vorbereitung

Diejenigen PraktikantInnen, die mit Lebensmitteln zu tun haben, erhalten nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.

Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig über besondere Arbeits-Schutzkleidung (z.B. Schuhe).

Sollte die Beförderung Ihres Kindes zum Praktikumsbetrieb nur mit dem PKW möglich sein, so ist ein „Antrag auf Anerkennung eines PKW als Beförderungsmittel zur Praktikumsstelle“ mindestens 10 Tage vor Praktikumsbeginn beim Landkreis Wittmund einzureichen.

Durchführung

Die Arbeitszeit beträgt gemäß den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes bis zu 7 Stunden am Tag und höchstens 35 Stunden pro Woche.

Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Betriebe auf Baustellen arbeiten und es ihnen nicht zuzumuten ist, Ihr Kind nach genau sieben Stunden zurück zu bringen. In diesen Fällen werden die Betriebe gebeten den PraktikantInnen einen Ausgleich unter Beachtung der maximalen Wochenarbeitszeit anzubieten. (Beispiel: Montag-Donnerstag je 8 Stunden, Freitag dafür nur 3 Stunden)

Nicht zulässig ist hingegen auch die deutliche Unterschreitung der geforderten Arbeitszeit.

Bitte wenden Sie sich in beiden Fällen rechtzeitig an die betreuende Lehrkraft.

Die PraktikantInnen werden während des Praktikums von Angehörigen des Betriebes und von ihren KlassenlehrerInnen bzw. FachlehrerInnen betreut. In der Regel besucht die entsprechende Lehrkraft einmal wöchentlich den Betrieb. Den PraktikantInnen soll dabei die Gelegenheit zu einem „Vier-Augen-Gespräch“ ermöglicht werden.

Grundregeln

Die PraktikantInnen haben sich nach den Anweisungen der Betriebsangehörigen zu richten und auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu achten.

Pünktlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sowie angemessene Kleidung sind Grundvoraussetzungen für ein positives Erscheinungsbild. Bedenken Sie, dass die Betriebe nur diesen relativ kurzen Zeitraum haben, um Ihr Kind zu beurteilen. Viele Betriebsleiter stehen untereinander in Kontakt - somit kann sich dieses Praktikum positiv - aber auch negativ - auf spätere Bewerbungen auswirken.

Sollte Ihr Kind erkranken, so sind der Betrieb und die Schule rechtzeitig zu informieren!

Nachbereitung

Die PraktikantInnen erhalten während des Praktikums vielfältige Informationen über den Betrieb, das Berufsbild und Praktikum. Als schriftliche Auswertung ist vorgesehen:

1. Praktikum Klasse 8: Tagesberichte/Tätigkeitsbeschreibung

2. Praktikum Klasse 9: Präsentation

3. Praktikum Klasse 9: Bericht

4. Praktikum Klasse 10: Referat mit Skript

Bitte ermahnen Sie Ihr Kind, noch während des Praktikums mit der Arbeit zu beginnen.

Die Leistungen fließen in die Zensuren der Fächer Deutsch und Arbeit-Wirtschaft ein.

Wenn Sie noch Fragen zum Betriebspraktikum haben, stehen Ihnen der Praktikumsleiter

Herr Bukowski oder die / der Klassenlehrer(in) Ihres Kindes gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Schulleiter Herr Dorau
FKL - AWT Herr Bukowski

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